Am Donnerstag wird ein neuer Landrat gewählt

Bad – Segeberg – Die Kreistagssitzung am 3.4.2014 beginnt bereits um 17 Uhr.

Da zu erwarten ist, dass viele Bürgerinnen und Bürger an dieser Sitzung teilnehmen möchten, werden Ton- und Bildübertragung der Sitzung in die beiden Foyers vorgesehen.  Es werden im oberen Foyer weitere Sitzmöglichkeiten geschaffen. Speisen und Getränke gibt es im unteren Foyer (Stehtische).

Wahl einer Landrätin oder eines Landrates des Kreises Segeberg

 Es liegen nach dem Ausschreibungsverfahren drei Kandidaten-Vorschläge der Fraktionen vor:
– Herr Claus Peter Dieck  (Vorschlag der CDU-Fraktion)
– Frau Jutta Hartwieg (Vorschlag der SPD-Fraktion)
– Herr Jan Peter Schröder (Vorschlag der Fraktionen von Bündnis90/Grüne, FDP, Piraten, Linke)

Portal-WEBDie Kandidatin/ Kandidaten werden gebeten, sich in jeweils einer ca. 15 Minuten (bis maximal 20 Minuten) langen Rede vorzustellen. Die Reden erfolgen jeweils in Abwesenheit der beiden anderen Bewerber/in; für diese ist während der Vorstellungszeit der Aufenthalt im Haus Segeberg vorgesehen. Die Reihenfolge der Vorstellungsreden wird ausgelost.

Eine Aussprache oder eine Befragung der Kandidatin/en im Kreistag erfolgt nicht.
Vor dem Eintritt in die Wahlhandlung wird der Kreistag gefragt, ob es weitere Kandidatenvorschläge gibt. Die Kandidatin/en werden gefragt, ob sie zur Kandidatur bereit sind. Sobald die Wahlhandlung begonnen hat, kann weder ein weiterer Kandidat benannt werden noch kann eine Kandidatur zurückgenommen werden.

Für die Wahl sind nach § 45 Kreisordnung bis zu drei Wahlgänge vorgesehen. Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, dass die Wahl geheim mit Stimmzettel erfolgt. Damit ist jeder Abgeordnete zur Wahrung des Wahlgeheimnisses verpflichtet.

Der Kreistag wählt zur Unterstützung des Kreispräsidenten eine Zählkommission, der Abgeordnete jeder Fraktion angehören. Die Zählkommission zählt die Stimmen, berät über ungültige Stimmzettel und über eventuelle Verstöße gegen das Geheimhaltungsgebot. Die Verantwortung des Kreispräsidenten für die ordnungsgemäße Feststellung des Wahlergebnisses bleibt unberührt.

 Zur Wahl werden die Kreistagabgeordneten namentlich vom Kreispräsidenten aufgerufen; die Abgeordneten erhalten einen Stimmzettel, betreten einzeln die Wahlkabine, kennzeichnen den Stimmzettel mit einem der dort ausliegenden Stifte und werfen den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Ein Stimmzettel ohne Kreuz oder mit mehreren Kreuzen gilt als ungültig. Ein in irgendeiner Weise auffällig gekennzeichneter/ gefalteter oder beschädigter Stimmzettel führt zur Ungültigkeit des gesamten Wahlganges. Abgeordnete können einen verschriebenen oder beschädigten Stimmzettel öffentlich vernichten (Shredder) und einen neuen Stimmzettel erhalten.

 Im ersten Wahlgang ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Abgeordneten (das ist im Segeberger Kreistag  56) erhält; es müssen also mindestens 29 Stimmen auf eine Kandidatin/ einen Kandidaten entfallen. Erreicht niemand diese Mehrheit, so findet ein zweiter Wahlgang statt.

Wird ein zweiter Wahlgang notwendig, findet zuvor eine Pause von bis zu ca. 45 Minuten statt. In dieser Zeit werden Getränke und Speisen im unteren Foyer des Kreistages angeboten. Die Pause kann zugleich von den Fraktionen für interne Beratungen genutzt werden.

 Im zweiten Wahlgang wird über dieselben Kandidaturen wie im ersten Wahlgang abgestimmt. Auch hier gilt: Um gewählt zu werden, sind für eine Kandidatin/ einen Kandidaten mindesten 29 Stimmen erforderlich. Erreicht niemand diese Mehrheit, so findet ein dritter Wahlgang statt, an dem nur noch zwei Kandidatin/en teilnehmen und zwar diejenigen, die im zweiten Wahlgang die meisten und zweitmeisten Stimmen erreicht haben. Bei eventueller Stimmengleichheit entscheidet das vom Kreispräsidenten zu ziehende Los über die Kandidatur.    
Im Fall eines dritten Wahlganges ist zuvor eine Sitzungsunterbrechung für Fraktionsberatungen vorgesehen.

 Im dritten Wahlgang ist diejenige Kandidatin/ derjenige Kandidat gewählt, die/der die meisten Stimmen erhält. Besteht hierbei Stimmengleichheit, entscheidet das Los, das der Kreispräsident zieht, über die Wahl der Landrätin oder des Landrates.

Abschließend wird die oder der Gewählte gefragt, ob sie/er die Wahl annimmt.

 

 

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